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Riester Zulagen GenerellIn diesem Artikel finden Sie viele nützliche Infos und zum Thema Riester Zulagen Generell. Zunächst einige allgemeine Informationen zur Riester Rente an sich. Die Leistungen der Riester RenteBevor man sich um Riester Zulagen Generell
kümmert, sollte man sich ersteinmal die Leistungen der Riester Rente ansehen.
Die Leistungen der Riester-Rente bestehen je nach Abschlusssgestaltung aus einer
lebenslangen Rente oder einer lebenslangen Rente mit Garantiezeit, das heißt im Detail die
Rente wird nach dem Tod des Rentenbeziehers eine vertraglich vereinbarte Zeit
lang an die Hinterbliebenen weitergezahlt oder einer lebenslangen Rente mit
Todesfallleistung, in der das angesparte Kapital abzüglich ehedem gezahlter
Renten nach dem Tod des Rentenbeziehers an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.
Die Riester FörderungDie Riester Rente wird durch offizielle Zuschüsse während der Ansparphase gefördert. Dies hat mit Riester Zulagen Generell zwar nur bedingt zu tun, ist allerdings zum Verständnis der Riester Rente sehr wichtig. Die Förderung besteht aus 154 Euro für einen ledigen Sparer, 308 Euro für ein sparendes Ehepaar, 185 Euro für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde und 300 Euro für jedes Kind, dass ab 2008 geboren wurde. Die genannten Beträge sind die Jahresbeträge an Förderung. Eine Familie mit zwei Kinder, von denen eins nach 2008 geboren wurde, erhält entsprechend 793 Euro pro Jahr an amtlicher Förderung. Um die maximale Riester-Förderung zu kriegen, muss gleichwohl eine Mindessumme in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Dieser beträgt seit dem Jahr 2008 4% des Bruttoeinkommens im vorangegangenen Kalenderjahr. Ganz genau genommen, lautet die Vorgabe, dass es sich um 4% der im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Einkünfte zur gesetzlichen Rentenversicherung handeln muss. Doch dies kann in den meisten Fällen wohl mit dem wirklichen zu versteuernden Einkommen oder dem Bruttoeinkommen gleichgesetzt werden. Es ist nun gleichwohl nicht so, dass diese 4% von Ihnen allein getragen werden müssen. Denn einen Teil der Beträge empfangen Sie ja in Form der behördlichen Zuschüsse zurück, so dass sie selbst durchaus weniger als 4% Ihres Bruttojahreseinkommens in den Riester Abschluss einzahlen. Den Rest zahlt der Staat. Je nach familiärer Situation sind unzweifelhaft Förderungen bis über 50% möglich. Wenn Sie insofern 100 Euro jeden Monat in die Riester Rente einzahlen und Sie erhalten am Ende des Jahres wie in obigem Beispiel 793 Euro an Riester-Förderung von dem Staat, dann haben Sie aus diesem Grund nur knapp über 30 Euro jeden Monat unzweifelhaft aufbringen müssen. Zur staatlichen Förderung, die Ihnen am Ende des Jahres gezahlt wird, empfangen Sie, je nach Situation, zudem noch eine Steuerersparnis, die Ihnen ebefalls noch zugute kommt und Ihre Eigenleistung in den Riester-Zahlungen zusätzlich schmälert. Riester RentenversicherungEs ist
und bleibt eine einfache Tatsache: mit der Riester Rente schaffen Sie sich eine
private Zusatzrente. Eine Möglichkeit der Anlage bei der Riester Rente
ist die Riester Rentenversicherung. Was dies im Detail mit Riester Zulagen Generell
zu tun hat, ist auf den ersten Blick noch nicht offensichtlich. Deshalb zunächst
die Erklärung zur Riester Rentenversicherung: Riester Fonds SparpläneMit der
Riester Rente sorgen Sie für später vor. Sie zahlen während Ihres
Arbeitslebens in die Riester Rente ein und bekommen als Rentner bzw. Rentnerin die Riester
Rente ausbezahlt. So einfach ist das. Wie hoch Ihre Rente sein wird, hängt
unter anderem von der Art ab, wie das angesparte Geld im Riester Konstrukt, sprechen
wir ruhig in diesem Zusammenhang vom Riester Vermögen, angelegt wird. Eine
Möglichkeit der Riester-Konstruktsgestaltung ist der Riester Fonds Sparplan.
Was dies im Detail mit Riester Zulagen Generell
zu tun hat, ist auf den ersten Blick noch nicht offensichtlich. Deshalb zunächst
die Erklärung zum Fondssparplan: Die Grundlagen der Riester RenteFragen zu Riester Zulagen Generell gibt es, seit es die Riester Rente an sich gibt. Und die wurde im Jahr 2000 bzw. 2001 eingeführt. Ausgearbeitet wurde sie vom damaligen Arbeitsminister Walter Riester, vom dem sie zudem den Namen übernahm. Grundidee der Riester Rente war es, eine Altersabsicherung zu schaffen, die den Sparern einen hohen Anreiz bietet, gleichfalls unzweifelhaft zu sparen. Dieser Anreiz liegt bei der Riester Rente in offiziellen Zuschüssen und Steuerersparnissen. Damit gehört die Riester Rente zu den wenigen Formen privater Absicherung des Lebensabends, die staatlich unterstützt werden und damit eine offiziell garantierte Sicherheit bieten. Der Grund für die Einführung der Riester Rente war ganz einfach: die gesetzliche Rente war und ist in Gefahr. Kapazitäten sind sich schon lange einig, dass es für den Staat in Zukunft schwer wird, den Bürgern eine gesetzliche Rente zu garantieren, die für die finanzielle Altersvorsorge des Lebens im Alter ausreichen wird. Ein Grund dafür ist der demografische Wandel. Denn es ist abzusehen, dass in Zukunft im schlimmsten Fall nur noch ein bis zwei Arbeitnehmer für einen Pensionär oder Pensionärin aufkommen werden. Und das ist schlicht unmöglich. Wären die eingezahlten Renten- tatsächlich angelegt worden, wäre insofern eine behördliche Rentenkasse gefüllt worden und hätten sich die Gelder wahrhaftig entsprechend über Zinsen und Zinseszinsen vermehren können, dann sähe es vielleicht anders aus. Das Geld wird und wurde aber bereits immer für andere Zwecke verwendet. Solange es genügend Einzahler in die Rentenkassen gab, solange kam genauso genug Geld in die Kasse, um gleichzeitig die Pensionär auszuzahlen. Das nennt sich Generationsvertrag: die eine Generation zahlt die Renten für die vorherige Generation. Das Modell ist aber durch hohe Arbeitslosigkeit, sinkende Einkommen, steigende Preise und sinkende Geburtenraten ins Wanken gekommen. Also erkannte der Staat, dass die Bürger selber vorsorgen müssen, um ebenso als Pensionär nicht zum Sozialfall zu werden und auf solch gestalteten Weise die eh unlängst überlasteten Staatskassen zu belasten. So wurde die Riester Rente ins Leben gerufen. (c) B&S |
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