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Riester Zulagen GrundlagenIn diesem Artikel finden Sie viele nützliche Infos und zum Thema Riester Zulagen Grundlagen. Zunächst einige allgemeine Informationen zur Riester Rente an sich. Wie viel muss in eine Riester Rente investiert werden?Um die volle Förderung zu kriegen, müssen Sie mindestens 4% Ihres Vorjahres-Bruttoeinkommnes in den Riester-Vertrag einzahlen. Diesen Betrag müssen Sie nunächst selbst aufbringen und ergattern dann die Förderung zum Jahreswechsel erstattet. Es ist somit nicht so, dass die behördlichen Zuschüsse automatisch zu Ihren Beiträgen jeden Monat hinzugerechnet werden und den Beitrag entsprechend reduzieren. Erst einmal zahlen Sie die selbst. Wenn Sie dann die jährlichen Zuschüsse beantragen und mindestens die 4% des Vorjahres-Bruttoeinkommens in die Riester Rente investiert haben, beziehen Sie die Förderung auf Ihr Konto überwiesen. Sie können das Geld dann entweder für die Riester- im nächsten Jahr verwenden oder es anderweitig sinnvoll für später beiseite legen. Sie können es natürlich zudem ausgeben. In der Verwendung sind Sie frei. Hauptsache Sie zahlen zudem weiterhin 4% Ihres Bruttoeinkommens in die Riester Rente, um ebenso weiterhin die volle Prämie zu bekommen. Es gibt jedoch einen Mindestsatz, der auf jeden Fall in die Riester Rente eigezahlt werden muss, damit Sie die volle Förderung empfangen können. Dieser sogenannte Sockelbetrag beträgt 60 Euro. Sollte Ihre jährlichen Brutto-Einnamen dementsprechend so gering sein, dass 4% davon weniger als 60 Euro im Monat wären, müssten Sie trotzdem 60 Euro in die Riester Rente investieren. Sollten Ihre eingezahlten weniger als 4% betragen, dann erwerben Sie die Förderung um einen entsprechenden Prozentsatz reduziert. Es ist aus diesem Grund keine Katastrophe, wenn Sie einmal weniger einzahlen, denn das Geld arbeitet ja trotzdem für Sie. Und die Summe, die Sie eingezahlt haben, bleibt ja fürderhin unverändert, da Sie die selbst monatlich leisten, unabhängig von der Höhe des Zuschusses. Wohnriester oder EigenheimrenteWohnriester
und Eigenheimrente sind dieselben Bezeichnungen für ein und dasselbe Produkt.
Wohnriester und Riester Zulagen Grundlagen führen doch immer wieder
zu Verwirrung. Deshalb hier Antwort auf die Frage, was Wohnriester überhaupt
ist. Nach den neuen Wohn-Riester-Bestimmungen können , die
in einen Riesterrenten-Abschluss fließen, nun genauso als Eigenmittel für
den Immobilienkauf verwendet werden. Die amtlichen Zuschüsse zum Aufbau
der Altersvorsorge können direkt zum Abzahlen eines Kredits verwendet
werden. Diese neue Option macht Riester noch interessanter.
Wer mit einem Riester Kontrakt privat für das Alter vorsorgt, kann das
angesparte Geld komplett entnehmen und es in den Bau oder Kauf einer Immobilie
stecken. Gleichzeitig helfen die Riester-Zulagen, einen laufenden Immobilienkredit
zu tilgen. Und das kann sich rechnen. Sparer, die vier Prozent ihres beitragspflichtigen
Vorjahreseinkommens für die Altersvorsorge und Absicherung beiseite legen, bekommen 154 Euro Grundzulage
und für jedes kindergeldberechtigte Kind 185 Euro Kinderzulage. Wenn der
Nachwuchs nach 2008 auf die Welt gekommen ist, fließen sogar 300 Euro.
Wer kann eine Riester Rente bekommen?Grundsätzlich werden Riester Renten an die ausgezahlt, die einen Riester Renten Kontrakt geschlossen haben. Riester Zulagen Grundlagen ist dabei ein interessantes Thema, das jedoch einiger Vorerklärungen bedarf. Grundsätzlich bedeutet riestern, dass man während seiner aktiven Arbeitszeit beträge in die Riester Rente einzahlt und als Rentner bzw. Rentnerin eine Rente ausgezahlt bekommt. Ein Riester Abschluss selbst kann jeder aus einer privaten Rentenversicherung, einem Banksparplan oder einem Fonds bestehen. Riestern kann erst einmal jeder Bundesbürger. Doch nicht jeder Mann und jede Frau Anspruch auf staatliche Förderung. Das ist ein wichtiger Punkt, denn es gibt durchaus unseriöse , die gleichfalls Selbstständigen eine Riester Rente als Vorsorgemodell empfehlen. Zwar haben Riester Rente einige Vorteile wie jeder Bürger die amtliche Zertifizierung, doch einer der größten ist und bleibt der staatliche Zuschuss, der Sparern zusteht. Allerdings nur, wenn Sie zu folgenden Personengruppen gehören: alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten, sowie Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst, das heißt also Beamte, Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit beamtenähnlicher Zusatzversorgung (VBL), Berufs- und Zeitsoldaten, Auszubildende, nicht Erwerbstätige in der Kindererziehungszeit, Wehr- und Zivildienstleistende, pflichtversicherte Selbstständige (jeder Hebammen, Pflegepersonen, Kurierfahrer), Bezieher von Vorruhestandsgeld, geringfügig Beschäftigte (bis 400€), die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben, Landwirte, die in der Altersicherung der Landwirte pflichtversichert sind, Bezieher von Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld, Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren, Bezieher von Arbeitslosengeld, Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Seelotsen, behinderte Personen, die zur Erwerbsfähigkeit befähigt werden sollen und Künstler, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind. (c) B&S |
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