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Riester Zulagen Hinweise

In diesem Artikel finden Sie viele nützliche Infos und zum Thema Riester Zulagen Hinweise.

Zunächst einige allgemeine Informationen zur Riester Rente an sich.

Die Leistungen der Riester Rente

Bevor man sich um Riester Zulagen Hinweise kümmert, sollte man sich ersteinmal die Leistungen der Riester Rente ansehen. Die Leistungen der Riester-Rente bestehen je nach Vertragsgestaltung aus einer lebenslangen Rente oder einer lebenslangen Rente mit Garantiezeit, das heißt die Rente wird nach dem Tod des Rentenbeziehers eine vertraglich vereinbarte Zeit lang an die Hinterbliebenen weitergezahlt oder einer lebenslangen Rente mit Todesfallleistung, in der das angesparte Kapital abzüglich ehedem gezahlter Renten nach dem Tod des Rentenbeziehers an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.
Die Zahlungen beginnen im Allgemeinen mit Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, nämlich nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Der Versicherte kann Leistungen allerdings seither ab dem 60. Lebensjahr beantragen, wenn er gleichzeitig früher gesetzliche Rente bezieht. Dann sind die monatlichen Rentenzahlungen doch geringer als bei Rentenbeginn mit 65 Jahren. Zahlen in einer Ehe beide Partner in die Riester Rente, und verstirbt einer der Ehepartner vor Erreichen des Rentenbeginns, so kann das angesparte Vorsorgevermögen auf den Riester-Kontrakt des überlebenden Ehepartners übertragen werden.

Die Grundlagen der Riester Rente

Fragen zu Riester Zulagen Hinweise gibt es, seit es die Riester Rente an sich gibt. Und die wurde im Jahr 2000 bzw. 2001 eingeführt. Ausgearbeitet wurde sie vom damaligen Arbeitsminister Walter Riester, vom dem sie gleichwohl den Namen übernahm. Grundidee der Riester Rente war es, eine Absicherung zu schaffen, die den Sparern einen hohen Anreiz bietet, genauso unzweifelhaft zu sparen. Dieser Anreiz liegt bei der Riester Rente in amtlichen Zuschüssen und Steuerersparnissen. Damit gehört die Riester Rente zu den wenigen Formen privater Vorsorge, die staatlich unterstützt werden und damit eine behördlich garantierte Sicherheit bieten.

Der Grund für die Einführung der Riester Rente war ganz einfach: die gesetzliche Rente war und ist in Gefahr. Fachgrößen sind sich ehedem lange einig, dass es für den Staat in Zukunft schwer wird, den Bürgern eine gesetzliche Rente zu garantieren, die für die finanzielle Altersvorsorge des Lebens im Alter ausreichen wird. Ein Grund dafür ist der demografische Wandel. Denn es ist abzusehen, dass in Zukunft im schlimmsten Fall nur noch ein bis zwei Arbeitnehmer für einen Rentner oder Rentnerin aufkommen werden. Und das ist schlicht unmöglich. Wären die eingezahlten Renten- effektiv angelegt worden, wäre aus diesem Grund eine staatliche Rentenkasse gefüllt worden und hätten sich die Gelder effektiv entsprechend über Zinsen und Zinseszinsen vermehren können, dann sähe es vielleicht anders aus. Das Geld wird und wurde jedoch bereits immer für andere Zwecke verwendet. Solange es genügend Einzahler in die Rentenkassen gab, solange kam ebenso genug Geld in die Kasse, um gleichzeitig die Rentner auszuzahlen. Das nennt sich Generationsvertrag: die eine Generation zahlt die Renten für die vorherige Generation. Das Modell ist jedoch durch hohe Arbeitslosigkeit, sinkende Einkommen, steigende Preise und sinkende Geburtenraten ins Wanken gekommen. Also erkannte der Staat, dass die Bürger selber vorsorgen müssen, um auch als verdienter Rentner nicht zum Sozialfall zu werden und auf derartige Weise die eh bereits überlasteten Staatskassen zu belasten. So wurde die Riester Rente ins Leben gerufen.

Die Riester Förderung

Die Riester Rente wird durch behördliche Zuschüsse während der Ansparphase gefördert. Dies hat mit Riester Zulagen Hinweise zwar nur bedingt zu tun, ist allerdings zum Verständnis der Riester Rente sehr wichtig. Die Förderung besteht aus 154 Euro für einen ledigen Sparer, 308 Euro für ein sparendes Ehepaar, 185 Euro für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde und 300 Euro für jedes Kind, dass ab 2008 geboren wurde. Die genannten Beträge sind die Jahresbeträge an Förderung. Eine Familie mit zwei Kinder, von denen eins nach 2008 geboren wurde, erhält also 793 Euro pro Jahr an amtlicher Förderung. Um die maximale Riester-Förderung zu erlangen, muss gleichwohl eine Mindessumme in den Riester-Abschluss eingezahlt werden. Dieser beträgt seit dem Jahr 2008 4% des Bruttoeinkommens im vorangegangenen Kalenderjahr. Ganz genau genommen, lautet die Vorgabe, dass es sich um 4% der im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Einkünfte zur gesetzlichen Rentenversicherung handeln muss. Doch dies kann in den meisten Fällen wohl mit dem faktischen zu versteuernden Einkommen oder dem Bruttoeinkommen gleichgesetzt werden. Es ist nun doch nicht so, dass diese 4% von Ihnen allein getragen werden müssen. Denn einen Teil der Beträge empfangen Sie ja in Form der offiziellen Zuschüsse zurück, so dass sie selbst durchaus weniger als 4% Ihres Bruttojahreseinkommens in den Riester Konstrukt einzahlen. Den Rest zahlt der Staat.

Je nach familiärer Situation sind wahrhaftig Förderungen bis über 50% möglich. Wenn Sie infolgedessen 100 Euro jeden Monat in die Riester Rente einzahlen und Sie bekommen am Ende des Jahres wie in obigem Beispiel 793 Euro an Riester-Förderung vom Staat, dann haben Sie somit nur knapp über 30 Euro jeden Monat unumstößlich aufbringen müssen. Zur amtlichen Förderung, die Ihnen am Ende des Jahres gezahlt wird, empfangen Sie, je nach Situation, ebenso noch eine Steuerersparnis, die Ihnen ebefalls noch zugute kommt und Ihre Eigenleistung in den Riester-Zahlungen zusätzlich schmälert.

Was versteht man unter Grundsicherung?

Wenn es um Riester Zulagen Hinweise geht, stößt man bei Recherchen oft auf den Begriff der Grundsicherung. Was ist die Grundsicherung? Im Jahr 2003 wurde bei den Renten die Grundsicherung eingeführt, um die Altersarmut zu verhindern. Diese hat den gleichen Charakter wie Sozialhilfe und soll helfen, den Lebensbedarf abzudecken. Aktuell wird der Lebensbedarf bei 627,00 € Brutto angesetzt. Sind Ihre Einkünfte als Rentner oder Rentnerin geringer als der Lebensbedarf, tritt der Staat in Aktion und stockt Ihre amtlich auf den Wert des Lebensbedarfs auf.
Zur Berechnung der Grundsicherung werden grundsätzlich all Ihre Einkünfte herangezogen, das heißt Ihre Rente, Zinseinkünfte, Vermietungen oder Verpachtungen, Kleinjobs und jeder Mann und jede Frau. Im ungünstigsten Fall kann dies dazu führen, dass Ihre private Rente mit der Zahlung für die Grundsicherung verrechnet wird.
Beispiel 1: Sie bekommen 400 Euro Rente und haben keine weiteren Einkünfte. In diesem Fall beziehen Sie vom Staat zusätzlich 227 Euro, damit Ihre Grundsicherung gewährleistet ist.
Beispiel 2: Sie erlangen 400 Euro Rente + 50 Euro Riester Rente = 450 Euro In diesem Fall beziehen Sie vom Staat zusätzlich 177 Euro. Ihre angesparte private Zusatzrente wird insofern mit Ihrem Anspruch auf Grundsicherung verrechnet. Mit entsprechender Beratung und kleinen Tricks, wie jeder Mann und jede Frau vorzeitiger Kündigung des Riester-Abschlusses, lassen sich eben solche Einbußen jedoch minimieren.
Beispiel 3: Sie ergattern 600 Euro Rente + 100 Euro aus privater Absicherung = 700 Euro In diesem Fall erwerben Sie keine Zusatzgelder von dem Staat, denn Sie liegen 73 Euro über der Grundsicherung. Ihre private Vorsorge hat sich also auf jeden Fall gelohnt.
Derzeit sind etwa 2% aller Rentner in Deutschland von der Grundsicherung in Zusammenhang mit Zusatzrenten betroffen.
Um private Altersvorsorge und Absicherung weiterhin attraktiv zu machen, plant der Gesetzgeber entsprechende Änderungen, die jeder Mensch dazu führen könnten, dass die Riester Rente nicht mehr bei der Grundsicherung angerechnet wird oder es entsprechende Freibeträge bei der privaten Absicherung gibt.

Trotz allem ist und bleibt private Altersvorsorge ein wichtiges Thema, um das sich jeder kümmern sollte - und das so früh wie möglich. Denn nur durch entsprechende Absicherung des Lebensabends haben Sie die Möglichkeit, sicher zu stellen, dass Sie gar nicht erst unter die Grundsicherung rutschen. Und je eher Sie mit privater Absicherung beginnen, desto kolossaler sind Ihre Gewinne durch Zinsen und offizielle Vergünstigungen wie jedermann bei der Riester Rente.

Die Riester Rente in der Auszahlung

in die Riester Rente einzuzahlen ist eine schöne Sache. Aber noch viel schöner ist es natürlich, die Riester Rente dann gleichwohl ausgezahlt zu ergattern. Aber wann ist das eigentlich möglich? Die Riester Rente ist ja eine Rente, dass heißt, man kann sie sich nicht mal eben so zwischendurch auszahlen lassen. Wenn man etwa sagt, so, jetzt bin ich Mitte 40 und hab keine Lust mehr zu arbeiten - jetzt leb ich mal von meiner Riester Rente. Wäre zwar schön, ist allerdings so nicht gedacht. Wer das trotzdem vorhat, der muss mit Rentenabschlägen rechnen. Denn das normale Auszahlungsalter beträgt 65 Jahre. Ab dann haben Sie aus diesem Grund einen regulären Anspruch auf Auszahlung der Riester Rente. Vorausgesetzt, sie haben dann unumstößlich mindestens 5 Jahre in die Riester Rente eingezahlt. Wem das zu lang ist, der kann ebenfalls unlängst mit 62 Jahren in Rente gehen und sich seine Riester Rente als monatliche Altersvorsorge und Absicherung auszahlen lassen. Das allerdings nur, wenn er bzw. sie ehedem mindestens 35 Jahre seine Riester- geleistet hat. Wer trotzdem nicht abwarten kann oder will und seither früher in Rente gehen will, der kann das tun, gleichwohl wie oben ehedem gesagt mit entsprechenden Abschlägen in der Rentenzahlung. Dieser Abschlag beträgt 0,3% pro vorzeitig in Anspruch genommenem Monat. Wer also etwa drei Jahre früher in Rente gehen will, der hat einen Abstrich von 36 (3 mal 12 Monate) mal 0,3%. Das ergibt dementsprechend einen Abschlag von 10,8%. Er erhält dementsprechend 10,8% weniger Rente, als wenn er bis zur normalen Verrentung gewartet hätte. Natürlich kann es Fälle geben, wo sich das trotzdem rechnet. Nämlich z.B. zudem aus steuerlichen Gründen. Aber das sollte vorher von entsprechenden Spezialisten genau durchgerechnet werden.

(c) B&S

Hannoversche Leben


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