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Riester Zulagen KonsensIn diesem Artikel finden Sie viele nützliche Infos und zum Thema Riester Zulagen Konsens. Zunächst einige allgemeine Informationen zur Riester Rente an sich. Riester Fonds SparpläneMit der
Riester Rente sorgen Sie für später vor. Sie zahlen während Ihres
Arbeitslebens in die Riester Rente ein und empfangen als Ruheständler die Riester
Rente ausbezahlt. So einfach ist das. Wie hoch Ihre Rente sein wird, hängt
unter anderem von der Art ab, wie das angesparte Geld im Riester Konstrukt, sprechen
wir ruhig in diesem Zusammenhang von dem Riester Vermögen, angelegt wird. Eine
Möglichkeit der Riester-Konstruktsgestaltung ist der Riester Fonds Sparplan.
Was dies im Detail mit Riester Zulagen Konsens
zu tun hat, ist auf den ersten Blick noch nicht offensichtlich. Deshalb zunächst
die Erklärung zum Fondssparplan: Wohnriester oder EigenheimrenteWohnriester
und Eigenheimrente sind dieselben Bezeichnungen für ein und dasselbe Produkt.
Wohnriester und Riester Zulagen Konsens führen gleichwohl immer wieder
zu Verwirrung. Deshalb hier Antwort auf die Frage, was Wohnriester überhaupt
ist. Nach den neuen Wohn-Riester-Bestimmungen können , die
in einen Riesterrenten-Vertrag fließen, nun auch als Eigenmittel für
den Immobilienkauf verwendet werden. Die staatlichen Zuschüsse zum Aufbau
der Altersabsicherung können direkt zum Abzahlen eines Kredits verwendet
werden. Diese neue Option macht Riester noch interessanter.
Wer mit einem Riester Konstrukt privat für das Alter vorsorgt, kann das
angesparte Geld komplett entnehmen und es in den Bau oder Kauf einer Immobilie
stecken. Gleichzeitig helfen die Riester-Zulagen, einen laufenden Immobilienkredit
zu tilgen. Und das kann sich rechnen. Sparer, die vier Prozent ihres beitragspflichtigen
Vorjahreseinkommens für die Absicherung des Lebensabends auf die hohe Kante legen, empfangen 154 Euro Grundzulage
und für jedes kindergeldberechtigte Kind 185 Euro Kinderzulage. Wenn der
Nachwuchs nach 2008 auf die Welt gekommen ist, fließen sogar 300 Euro.
Die nachgelagerte Besteuerung der Riester RenteDie Riester Rente unterliegt der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Das interessiert viele, die ursprünglich nach Riester Zulagen Konsens gsucht haben. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Sie Ihre Alterseinkünfte, d.h. fürderhin die Einkünfte, die Sie im Rentenalter aus der Riester Rente beziehen, versteuern müssen. Natürlich zahlt niemand gern Steuern und das ändert sich sicherlich zudem als Rentner bzw. Rentnerin nicht. Aber lieber später weniger Steuern auf die Riester Rente zahlen, als während des Arbeitslebens viel Steuern auf das monatlich Einkommen zahlen. Und ein Gutes hat das Ganze: im Gegenzug können Sie nämlich die , die Sie in der Ansparphase in die Riester Rente einzahlen, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von der Steuer absetzen. Dieser Höchstbetrag beträgt seit 2008 bis zu 2.100 Euro jährlich. Sie zahlen Ihre das heißt aus unversteuertem Einkommen, sparen infolgedessen während Ihres Arbeitslebens weniger Steuern, wenn Sie riestern, und müssen deshalb später auf die Rente Steuern zahlen. Oder noch einmal anders ausgedrückt: Ihr Vorteil bei der Riester Rente ist wahrhaftig, dass Sie während Ihres aktiven Arbeitslebens im Allgemeinen ein größeres Einkommen und damit ebenso einen höheren Steuersatz haben als später während der Rente und dadurch jetzt mehr Steuern für später beiseite legen, als Sie später während der Rente werden zahlen müssen. Die Leistungen der Riester RenteBevor man sich um Riester Zulagen Konsens
kümmert, sollte man sich ersteinmal die Leistungen der Riester Rente ansehen.
Die Leistungen der Riester-Rente bestehen je nach Abschlusssgestaltung aus einer
lebenslangen Rente oder einer lebenslangen Rente mit Garantiezeit, nämlich die
Rente wird nach dem Tod des Rentenbeziehers eine vertraglich vereinbarte Zeit
lang an die Hinterbliebenen weitergezahlt oder einer lebenslangen Rente mit
Todesfallleistung, in der das angesparte Kapital abzüglich unlängst gezahlter
Renten nach dem Tod des Rentenbeziehers an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.
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