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Riester Zulagen NewsIn diesem Artikel finden Sie viele nützliche Infos und zum Thema Riester Zulagen News. Zunächst einige allgemeine Informationen zur Riester Rente an sich. Riester Rente - eine Bindung fürs Leben?Grundsätzlich
ist eine Rente immer auf einen langen Zeitraum ausgelegt. Von den ersten Geldern,
die Sie ansparen, bis zur letzten Auszahlung. Nur wenn Sie lange genug in eine
Riester Rente einzahlen, ist die Chance hoch, dass Sie ebenfalls
eine hohe Rente beziehen. Es macht nur wenig Sinn, einen Renten-Vertrag
noch in der Ansparphase vorzeitig abzubrechen, weil Sie dann meist nichts davon
haben. Die Verzinsung ist noch sehr gering und abzüglich der Bearbeitungs-Kosten
bleibt Ihnen kein effektiv großer Gewinn. Was sich aber
durchaus lohnen kann, ist ein Riester-Anbieterwechsel. Sie können einen Riester
Abschluss jeweils mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Quartalsende
kündigen und zu einem anderen wechseln. Dabei
sollten Sie jedoch erst den neuen Abschluss
abschließen und dann den alten kündigen, damit Sie Ihrem alten
Ihre neue Vertragsnummer mitteilen können und das seither
angesparte Vermögen auf den neuen Vertrag umgebucht
werden kann. Die Riester FörderungDie Riester Rente wird durch behördliche Zuschüsse während der Ansparphase gefördert. Dies hat mit Riester Zulagen News zwar nur bedingt zu tun, ist jedoch zum Verständnis der Riester Rente sehr wichtig. Die Förderung besteht aus 154 Euro für einen ledigen Sparer, 308 Euro für ein sparendes Ehepaar, 185 Euro für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde und 300 Euro für jedes Kind, dass ab 2008 geboren wurde. Die genannten Beträge sind die Jahresbeträge an Förderung. Eine Familie mit zwei Kinder, von denen eins nach 2008 geboren wurde, erhält infolgedessen 793 Euro pro Jahr an behördlicher Förderung. Um die maximale Riester-Förderung zu beziehen, muss doch eine Mindessumme in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Dieser beträgt seit dem Jahr 2008 4% des Bruttoeinkommens im vorangegangenen Kalenderjahr. Ganz genau genommen, lautet die Vorgabe, dass es sich um 4% der im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Einkünfte zur gesetzlichen Rentenversicherung handeln muss. Doch dies kann in den meisten Fällen wohl mit dem wahrhaftigen zu versteuernden Einkommen oder dem Bruttoeinkommen gleichgesetzt werden. Es ist nun aber nicht so, dass solch gestalteten 4% von Ihnen allein getragen werden müssen. Denn einen Teil der Beträge kriegen Sie ja in Form der amtlichen Zuschüsse zurück, so dass sie selbst durchaus weniger als 4% Ihres Bruttojahreseinkommens in den Riester Kontrakt einzahlen. Den Rest zahlt der Staat. Je nach familiärer Situation sind wirklich Förderungen bis über 50% möglich. Wenn Sie dadurch 100 Euro jeden Monat in die Riester Rente einzahlen und Sie erlangen am Ende des Jahres wie in obigem Beispiel 793 Euro an Riester-Förderung von dem Staat, dann haben Sie dementsprechend nur knapp über 30 Euro jeden Monat tatsächlich aufbringen müssen. Zur behördlichen Förderung, die Ihnen am Ende des Jahres gezahlt wird, erlangen Sie, je nach Situation, genauso noch eine Steuerersparnis, die Ihnen ebefalls noch zugute kommt und Ihre Eigenleistung in den Riester-Zahlungen zusätzlich schmälert. Die Riester Rente in der Auszahlungin die Riester Rente einzuzahlen ist eine schöne Sache. Aber noch viel schöner ist es natürlich, die Riester Rente dann fürderhin ausgezahlt zu erlangen. Aber wann ist das eigentlich möglich? Die Riester Rente ist ja eine Rente, dass heißt, man kann sie sich nicht mal eben so zwischendurch auszahlen lassen. Wenn man etwa sagt, so, jetzt bin ich Mitte 40 und hab keine Lust mehr zu arbeiten - jetzt leb ich mal von meiner Riester Rente. Wäre zwar schön, ist jedoch so nicht gedacht. Wer das trotzdem vorhat, der muss mit Rentenabschlägen rechnen. Denn das normale Auszahlungsalter beträgt 65 Jahre. Ab dann haben Sie insofern einen regulären Anspruch auf Auszahlung der Riester Rente. Vorausgesetzt, sie haben dann unumstößlich mindestens 5 Jahre in die Riester Rente eingezahlt. Wem das zu lang ist, der kann gleichfalls schon mit 62 Jahren in Rente gehen und sich seine Riester Rente als monatliche Altersvorsorge auszahlen lassen. Das jedoch nur, wenn er bzw. sie seither mindestens 35 Jahre seine Riester- geleistet hat. Wer trotzdem nicht abwarten kann oder will und vordem früher in Rente gehen will, der kann das tun, aber wie oben ehedem gesagt mit entsprechenden Abschlägen in der Rentenzahlung. Dieser Abschlag beträgt 0,3% pro vorzeitig in Anspruch genommenem Monat. Wer folglich beispielsweise drei Jahre früher in Rente gehen will, der hat einen Abstrich von 36 (3 mal 12 Monate) mal 0,3%. Das ergibt demnach einen Abschlag von 10,8%. Er erhält konsequentermaßen 10,8% weniger Rente, als wenn er bis zur normalen Verrentung gewartet hätte. Natürlich kann es Fälle geben, wo sich das trotzdem rechnet. Nämlich etwa gleichfalls aus steuerlichen Gründen. Aber das sollte vorher von entsprechenden Kapazitäten genau durchgerechnet werden. Wer kann eine Riester Rente erlangen?Grundsätzlich werden Riester Renten an die ausgezahlt, die einen Riester Renten Abschluss geschlossen haben. Riester Zulagen News ist dabei ein interessantes Thema, das allerdings einiger Vorerklärungen bedarf. Grundsätzlich bedeutet riestern, dass man während seiner aktiven Arbeitszeit beträge in die Riester Rente einzahlt und als Ruheständler eine Rente ausgezahlt bekommt. Ein Riester Vertrag selbst kann jeder Mensch aus einer privaten Rentenversicherung, einem Banksparplan oder einem Fonds bestehen. Riestern kann erst einmal jeder Mann und jede Frau. Doch nicht jedermann Anspruch auf behördliche Förderung. Das ist ein wichtiger Punkt, denn es gibt durchaus unseriöse , die gleichwohl Selbstständigen eine Riester Rente als Vorsorgemodell empfehlen. Zwar haben Riester Rente einige Vorteile wie jeder Mensch die offizielle Zertifizierung, aber einer der größten ist und bleibt der staatliche Zuschuss, der Sparern zusteht. Allerdings nur, wenn Sie zu folgenden Personengruppen gehören: alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten, sowie Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst, das heißt Beamte, Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit beamtenähnlicher Zusatzversorgung (VBL), Berufs- und Zeitsoldaten, Auszubildende, nicht Erwerbstätige in der Kindererziehungszeit, Wehr- und Zivildienstleistende, pflichtversicherte Selbstständige (jeder Bundesbürger Hebammen, Pflegepersonen, Kurierfahrer), Bezieher von Vorruhestandsgeld, geringfügig Beschäftigte (bis 400€), die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben, Landwirte, die in der Altersicherung der Landwirte pflichtversichert sind, Bezieher von Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld, Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren, Bezieher von Arbeitslosengeld, Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Seelotsen, behinderte Personen, die zur Erwerbsfähigkeit befähigt werden sollen und Künstler, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind. (c) B&S |
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