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Riester Zulagen ZukunftIn diesem Artikel finden Sie viele nützliche Infos und zum Thema Riester Zulagen Zukunft. Zunächst einige allgemeine Informationen zur Riester Rente an sich. Die Leistungen der Riester RenteBevor man sich um Riester Zulagen Zukunft
kümmert, sollte man sich ersteinmal die Leistungen der Riester Rente ansehen.
Die Leistungen der Riester-Rente bestehen je nach Vertragsgestaltung aus einer
lebenslangen Rente oder einer lebenslangen Rente mit Garantiezeit, das heißt im Detail die
Rente wird nach dem Tod des Rentenbeziehers eine vertraglich vereinbarte Zeit
lang an die Hinterbliebenen weitergezahlt oder einer lebenslangen Rente mit
Todesfallleistung, in der das angesparte Kapital abzüglich vordem gezahlter
Renten nach dem Tod des Rentenbeziehers an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.
Riester Fonds SparpläneMit der
Riester Rente sorgen Sie für später vor. Sie zahlen während Ihres
Arbeitslebens in die Riester Rente ein und erlangen als Rentner bzw. Rentnerin die Riester
Rente ausbezahlt. So einfach ist das. Wie hoch Ihre Rente sein wird, hängt
unter anderem von der Art ab, wie das angesparte Geld im Riester Kontrakt, sprechen
wir ruhig in diesem Zusammenhang von dem Riester Vermögen, angelegt wird. Eine
Möglichkeit der Riester-Kontraktsgestaltung ist der Riester Fonds Sparplan.
Was dies im Detail mit Riester Zulagen Zukunft
zu tun hat, ist auf den ersten Blick noch nicht offensichtlich. Deshalb zunächst
die Erklärung zum Fondssparplan: Die Riester Rente in der Auszahlungin die Riester Rente einzuzahlen ist eine schöne Sache. Aber noch viel schöner ist es natürlich, die Riester Rente dann genauso ausgezahlt zu ergattern. Aber wann ist das eigentlich möglich? Die Riester Rente ist ja eine Rente, dass heißt, man kann sie sich nicht mal eben so zwischendurch auszahlen lassen. Wenn man beispielsweise sagt, so, jetzt bin ich Mitte 40 und hab keine Lust mehr zu arbeiten - jetzt leb ich mal von meiner Riester Rente. Wäre zwar schön, ist doch so nicht gedacht. Wer das trotzdem vorhat, der muss mit Rentenabschlägen rechnen. Denn das normale Auszahlungsalter beträgt 65 Jahre. Ab dann haben Sie somit einen regulären Anspruch auf Auszahlung der Riester Rente. Vorausgesetzt, sie haben dann wirklich mindestens 5 Jahre in die Riester Rente eingezahlt. Wem das zu lang ist, der kann ebenfalls seither mit 62 Jahren in Rente gehen und sich seine Riester Rente als monatliche Absicherung des Lebensabends auszahlen lassen. Das doch nur, wenn er bzw. sie ehedem mindestens 35 Jahre seine Riester- geleistet hat. Wer trotzdem nicht abwarten kann oder will und schon früher in Rente gehen will, der kann das tun, allerdings wie oben seither gesagt mit entsprechenden Abschlägen in der Rentenzahlung. Dieser Abschlag beträgt 0,3% pro vorzeitig in Anspruch genommenem Monat. Wer demnach zum Beispiel drei Jahre früher in Rente gehen will, der hat einen Abstrich von 36 (3 mal 12 Monate) mal 0,3%. Das ergibt dementsprechend einen Abschlag von 10,8%. Er erhält folglich 10,8% weniger Rente, als wenn er bis zur normalen Verrentung gewartet hätte. Natürlich kann es Fälle geben, wo sich das trotzdem rechnet. Nämlich zum Beispiel genauso aus steuerlichen Gründen. Aber das sollte vorher von entsprechenden Autoritäten genau durchgerechnet werden. Die Riester FörderungDie Riester Rente wird durch amtliche Zuschüsse während der Ansparphase gefördert. Dies hat mit Riester Zulagen Zukunft zwar nur bedingt zu tun, ist jedoch zum Verständnis der Riester Rente sehr wichtig. Die Förderung besteht aus 154 Euro für einen ledigen Sparer, 308 Euro für ein sparendes Ehepaar, 185 Euro für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde und 300 Euro für jedes Kind, dass ab 2008 geboren wurde. Die genannten Beträge sind die Jahresbeträge an Förderung. Eine Familie mit zwei Kinder, von denen eins nach 2008 geboren wurde, erhält dementsprechend 793 Euro pro Jahr an amtlicher Förderung. Um die maximale Riester-Förderung zu bekommen, muss gleichwohl eine Mindessumme in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Dieser beträgt seit dem Jahr 2008 4% des Bruttoeinkommens im vorangegangenen Kalenderjahr. Ganz genau genommen, lautet die Vorgabe, dass es sich um 4% der im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Einkünfte zur gesetzlichen Rentenversicherung handeln muss. Doch dies kann in den meisten Fällen wohl mit dem tatsächlichen zu versteuernden Einkommen oder dem Bruttoeinkommen gleichgesetzt werden. Es ist nun jedoch nicht so, dass solche 4% von Ihnen allein getragen werden müssen. Denn einen Teil der Beträge erlangen Sie ja in Form der staatlichen Zuschüsse zurück, so dass sie selbst durchaus weniger als 4% Ihres Bruttojahreseinkommens in den Riester Vertrag einzahlen. Den Rest zahlt der Staat. Je nach familiärer Situation sind faktisch Förderungen bis über 50% möglich. Wenn Sie deswegen 100 Euro jeden Monat in die Riester Rente einzahlen und Sie erhalten am Ende des Jahres wie in obigem Beispiel 793 Euro an Riester-Förderung vom Staat, dann haben Sie insofern nur knapp über 30 Euro jeden Monat tatsächlich aufbringen müssen. Zur amtlichen Förderung, die Ihnen am Ende des Jahres gezahlt wird, erlangen Sie, je nach Situation, fürderhin noch eine Steuerersparnis, die Ihnen ebefalls noch zugute kommt und Ihre Eigenleistung in den Riester-Zahlungen zusätzlich schmälert. Riester RentenversicherungEs ist
und bleibt eine einfache Tatsache: mit der Riester Rente schaffen Sie sich eine
private Zusatzrente. Eine Möglichkeit der Anlage bei der Riester Rente
ist die Riester Rentenversicherung. Was dies im Detail mit Riester Zulagen Zukunft
zu tun hat, ist auf den ersten Blick noch nicht offensichtlich. Deshalb zunächst
die Erklärung zur Riester Rentenversicherung: (c) B&S |
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